Mit Sicherheit gemeinsam bauen

Die GfB ist ein erfahrener, leistungsstarker und professioneller Partner, der mit einem qualifizierten Team Projekte in Baugemeinschaft zeitnah, termingerecht und kostentreu umsetzt.

Der gute Ruf der GfB stützt sich nicht nur auf die rund 1900 Wohnungen und Häuser, die wir seit 1984 für unsere Bauherren realisiert haben. Er ist vor allem das Resultat von ständigem und erfolgreichem Bemühen um Qualität, Zuverlässigkeit und Sorgfalt in der Erreichung der Zielsetzungen im Sinne der Kundenzufriedenheit und zum Vorteil unserer Bauherren, sowie auch unserem steten Streben zur Unterschreitung der kalkulierten Kosten.

Die GfB steht für hohen Qualitätsanspruch. Diesen hohen Anspruch finden Sie auch in unserer Beratung, in der Standortwahl, Projektentwicklung und Bauabwicklung mit unseren Partnern wieder. Für alle Fragen rund um Ihr neues Eigenheim haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner, jederzeit!

Leistungen der GfB

  • Bildung der Baugemeinschaft
  • Objektaufbereitung und Konzeption
  • Konstruktive, architektonische Gestaltung
  • Kalkulation der Baumaßnahmen
  • Abstimmen des Ausführungsplanes mit den einzelnen Bauherren
  • Vorbereitung und Durchführung der Vergabe
  • Verhandeln und Abschließen des Architektenvertrages und von Fachingenieurverträgen
  • Aushandeln und Beschaffen von Bürgschaften
  • Zwischenabnahmen
  • Konsultieren von Rechtsberatern
  • Einschaltung von Sachverständigen
  • Abwicklung der Zahlungsvorgänge über Treuhänder
  • Objektabrechnung


Wir planen, koordinieren, verhandeln und prüfen für Sie. Unser Honorar ist nicht nur von Anfang an festgelegt, sondern auch äußerst fair. Auch hier gilt: Kostentransparenz vor allem anderen.

Die Vergütung der GfB

Die Vergütung der GfB wird notariell vereinbart und ist im kalkulierten Gesamtaufwand enthalten. Die Herstellungskosten werden für alle Bauherren offen gelegt. Die GfB sorgt für eine vollständige Transparenz während des gesamten Bauprojektes. Jeder Bauherr hat die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt Einblick in die projektbezogenen Bücher zu nehmen und ist über die laufenden Bautenstandsberichte immer aktuell informiert.

Der Zahlungsplan der MaBV kommt nicht zur Anwendung. Das heißt, der Bauherr bezahlt seine Raten nicht an die GfB, sondern stellt auf ein eigens für die Baugemeinschaft eingerichtetes Treuhandkonto, die nach Zahlungsplan anteilig angeforderten Beträge bereit.